BadgesHämatologie

Follikuläres Lymphom

Autor*innen
Thieme Redaktion

Letzte Änderung
31.07.2026

Steckbrief

Das follikuläre Lymphom (FL) ist eine reifzellige B-Zell-Neoplasie und das häufigste indolente Non-Hodgkin-Lymphom. Es macht in westlichen Ländern etwa 20–30 % der neu diagnostizierten Non-Hodgkin-Lymphome aus; das mediane Erkrankungsalter liegt bei etwa 60–65 Jahren. Charakteristisch, aber nicht spezifisch, ist die Translokation t(14;18) mit BCL2-Überexpression und konsekutiver Hemmung der Apoptose. Klinisch zeigt sich meist eine langsam progrediente, häufig schmerzlose Lymphadenopathie, aber viele Patientinnen und Patienten bleiben über längere Zeit asymptomatisch. Daher wird die Erkrankung häufig erst in fortgeschrittenen Stadien diagnostiziert, nicht selten mit Knochenmarkbeteiligung. Die Prognose ist heterogen, hat sich aber durch Anti-CD20-basierte Immunchemotherapien und neue Therapieoptionen im Rezidiv deutlich verbessert. Viele Patientinnen und Patienten erreichen heute sehr lange Überlebenszeiten.

Definition

  • Das follikuläre Lymphom ist eine reifzellige B-Zell-Neoplasie.
  • Charakteristisch, jedoch nicht spezifisch, ist die t(14;18) mit BCL2-Überexpression.
  • Klinisch ist es ein indolentes Lymphom.

Epidemiologie

 

Häufigkeit
  • Häufige Lymphomentität mit einer Inzidenz von ca. 4/100.000 Einwohner pro Jahr.

  • Neuerkrankungsrate in Deutschland ca. 3.100 pro Jahr.

 

Altersgipfel
  • Medianes Erkrankungsalter 60–65 Jahre.

 

Geschlechtsverteilung
  • Frauen etwas häufiger als Männer betroffen.

 

Prädisponierende Faktoren

Epidemiologische Studien deuten auf ein erhöhtes Erkrankungsrisiko durch folgende Faktoren hin, wobei die Evidenz für einen kausalen Zusammenhang zwischen den einzelnen Risikofaktoren und der Entstehung des follikulären Lymphoms nicht abschließend gesichert ist:

  • Belastung mit Benzol; die berufliche Belastung ist in Deutschland als Berufskrankheit anerkennungsfähig (BK 1318),

  • berufliche Belastung mit Pestiziden,

  • Rauchen, auch Passivrauchen.

Ätiologie und Pathogenese

  • Das FL entwickelt sich in den B-Zellen der Keimzentren des Lymphknotens.
  • Die Translokation t(14;18) ist typisch, jedoch nicht krankheitsspezifisch; sie wird auch bei Gesunden gefunden.
  • Die BCL2-Überexpression führt zu einer Hemmung der Apoptose.

Klassifikation und Risikostratifizierung

  • Laut WHO-Klassifikation der lymphatischen Neoplasien (2022) werden unterschieden:
    • klassisches follikuläres Lymphom (cFL), ca. 85%,
    • follikuläres großzelliges Lymphom (FLBL) und follikuläres Lymphom mit ungewöhnlichen Merkmalen (uFL),
    • die Graduierung (FL Grad 1 – 3a, 3b) wird nicht mehr empfohlen,
  • Risikostratifizierung:
    • erfolgt nach FLIP-Index (Tab. 6.46),
    • unterschieden werden Niedrig-, Intermediär- und Hochrisiko;
    • diese Risikoabschätzung hat jedoch aktuell noch keine therapeutische Konsequenz.
  • Neuere auf molekulargenetischen Daten basierende Risikobewertungen (m7-FLIPI) könnten perspektivisch einen Einfluss auf die Therapiestrategie haben.
  • Prognostisch ungünstig ist ein Erkrankungsprogress in den ersten 2 Jahren nach Therapiebeginn (POD 24).
Tab. 6.46 Follicular Lymphoma International Prognostic Index (FLIPI).

Zahl der Risikofaktoren

Risiko-Score

10-Jahres-Überlebenswahrscheinlichkeit

0–1

Niedrig

Ca. 70%

2

Intermediär

Ca. 50%

3–5

Hoch

Ca. 35%

Risikofaktoren: Alter > 60 Jahre, > 4 befallene Lymphknotenregionen, Stadium III oder IV, Hämoglobin <12 g/dl, LDH erhöht

  • Die Stadieneinteilung erfolgt nach der Ann-Arbor-Klassifikation (Tab. 2).
Tab. 6.47 Ann-Arbor-Klassifikation.

Stadium

Kriterium

I

Befall einer Lymphknotenregion oder einer lymphatischen Struktur oder ein extranodaler Herd

II

Zwei oder mehr Lymphknotenregionen auf einer Seite des Zwerchfells (II 1 benachbart, II 2 nicht benachbart)

III

Befall beidseits des Zwerchfells ( III 1 bis in Höhe des Truncus coeliacus, III 2 darunter)

IV

Disseminierter Organbefall

Symptome: A keine; B Fieber, Nachtschweiß, Gewichtsverlust

Symptomatik

  • Indolente Lymphadenopathie,
  • Allgemeinsymptome (sog. B-Symptome),
  • bei beeinträchtigter Hämatopoese: Anämiesymptome, Blutungs- und Infektneigung.
  • Extralymphatische Infiltrate können vorkommen.

Cave

Follikuläre Lymphome können über lange Zeit asymptomatisch bleiben.

Diagnostik

 

Diagnostisches Vorgehen
    • Grundlage der Diagnostik sind nach der histologischen Sicherung eine sorgfältige Anamneseerhebung, die klinische Untersuchung und bildgebende Diagnostik (Abb. 1).
    • Laboruntersuchungen sollten gezielt erfolgen.
    • Die Knochenmarkdiagnostik sollte im Rahmen des Stagings erfolgen; sie ist jedoch nicht obligat bei einer „Watch-and-wait“-Strategie, wenn durch andere Lymphommanifestationen bereits ein fortgeschrittenes Stadium gesichert ist.

    Abb. 1 Diagnostische Vorgehen beim follikulären Lymphom.

    Diagnostisches Vorgehen. (Quelle: Herold M. Follikuläres Lymphom. In: Kreuzer K, von Tresckow B, Hrsg. Checkliste Hämatologie. 1. Auflage. Stuttgart: Thieme; 2025. doi:10.1055/b000000861)

    Anamnese
    • Schmerzlose Lymphknotenschwellungen,
    • Oberbauchbeschwerden,
    • B-Symptome,
    • Leistungsknick,
    • Anämiesymptome,
    • Blutungsneigung,
    • Infektneigung,
    • Zweiterkrankungen.
    • Erhebung des Vakzinierungsstatus.
    • Psychoonkologische Diagnostik.

     

    Körperliche Untersuchung
    • Vollständige körperliche Untersuchung,
    • Abtasten aller Lymphknotenstationen,
    • Beurteilung von Leber- und Milzgröße,
    • Hinweise auf Zweiterkrankungen.
     
    Labor
    • Blutbild einschließlich Differenzialblutbild und Retikulozyten,
    • Kreatinin/eGFR, Harnsäure, LDH, Leberwerte, Bilirubin, Elektrolyte einschließlich Kalzium, Gesamteiweiß, Gerinnung,
    • optional β2-Mikroglobulin,
    • Eiweißelektrophorese; bei Verdacht auf Paraproteinämie Immunfixation, quantitative Immunglobuline und freie Leichtketten,
    • Hepatitis B, Hepatitis C und HIV vor systemischer Therapie,
    • ggf. Schwangerschaftstest vor Therapieeinleitung.

     

    Bildgebende Diagnostik

    Sonografie

    • Halssonografie und Oberbauchsonografie, insbesondere zur Verlaufskontrolle geeignet.

     

    Echokardiografie

    • Echokardiografie nur gezielt und bei geplanter Anthrazyklinbehandlung.

     

    Röntgen

    • Nur gezielt bei bestimmten Fragestellungen.

     

    CT

    • Zur initialen Ausbreitungsdiagnostik sollte eine CT von Hals, Thorax und Abdomen mit Kontrastmittel durchgeführt werden. Bei relevanten Komorbiditäten oder fehlender therapeutischer Konsequenz kann darauf verzichtet oder alternativ eine Sonografie in Kombination mit Röntgen-Thorax eingesetzt werden.

     

    MRT

    • Ein MRT kann ersatzweise statt eines CT erfolgen.

     

    PET/PET-CT

    • Grundsätzlich ist das FL ein FDG-avides Lymphom. In lokalisierten Stadien ist eine PET-CT zur Optimierung des Stagings und zur Abgrenzung des Bestrahlungsvolumens empfehlenswert. In fortgeschrittenen Stadien kann sie prognostische Bedeutung haben. Darüber hinaus kann die PET-CT Hinweise auf eine maligne Transformation geben und die Auswahl der Re-Biopsie-Lokalisation unterstützen.
    • Eine PET/PET-CT ist nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherungen, damit die Kostenübernahme nicht gesichert.

     

    Endoskopie

    • Bei klinischem Verdacht endoskopische Untersuchungen (Magen-Darm-Trakt, HNO-Bereich, Urologie).

     

    Instrumentelle Diagnostik

    EKG

    • EKG vor systemischer Therapie bzw. abhängig von Komorbidität und geplanter Therapie.

     

    Spirometrie

    • Bei klinischer Indikation.

     

    Histologie, Zytologie und klinische Pathologie

    Knochenmarkdiagnostik

    • Zytologie einschließlich FACS-Analyse, Histologie einschließlich Immunhistochemie.

     

    Lymphknotendiagnostik

    • Obligat ist die Exstirpation eines vollständigen Lymphknotens, bei schwer zugänglichen Befunden kann eine Biopsie oder CT-gestützte Stanzbiopsie erfolgen.

    Cave

    Eine Feinnadel-Aspirationszytologie ist nicht ausreichend.

    Molekulargenetische Diagnostik

      • FISH oder PCR zum Nachweis der t(14;18)-Translokation sind nicht obligat, können aber bei unklarem Befund zur Abgrenzung gegenüber anderen indolenten B-Zell-Lymphomen hilfreich sein.

       

      Liquordiagnostik

        • Nur bei Verdacht auf das Vorliegen eine Meningeosis (selten).

         

        Weitere Maßnahmen
        • Anbieten von fertilitätserhaltenden Maßnahmen vor Therapiebeginn

        Differenzialdiagnosen

        • Entzündlich bedingte (dann meist dolente) Lymphknotenvergrößerungen (Lymphadenitis, Virusinfektionen [besonders Herpes-Viren], Tuberkulose, Toxoplasmose, HIV),
        • Sarkoidose,
        • alle anderen Lymphomentitäten,
        • Lymphknotenmetastasen solider Tumoren.

        Therapie

        Therapeutisches Vorgehen
        • Patientinnen und Patienten en mit follikulären Lymphomen sollten, wenn irgend möglich, in klinischen Studien behandelt werden.
        • Die Therapie wird stadienabhängig durchgeführt.
        • Eine kurativ intendierte Therapieoption besteht vor allem im Stadium I und teilweise im Stadium II mit involved-site-Bestrahlung, mit oder ohne zusätzliche Gabe von Rituximab. Im Stadium II und bei Bulk kann abhängig von Therapiebedürftigkeit auch ein Vorgehen analog zu den fortgeschrittenen Stadien erwogen werden.
        • In fortgeschrittenen Stadien besteht lediglich ein palliativer Therapieanspruch, deshalb werden asymptomatische Patienten ohne Progress beobachtet („Watch and wait“-Strategie) und nur symptomatische Patienten behandelt.
        • Ältere Patientinnen und Patienten sollen einem geriatrischen Screening bei Erst- oder Rezidivdiagnose unterzogen werden

         

        Allgemeine Maßnahmen
        • Unter laufender Therapie sind regelmäßige klinische Untersuchungen und Kontrollen relevanter Laborparameter (Blutbild mindestens 1-mal wöchentlich, Kreatinin) obligat.

         

        Pharmakotherapie

        Immunchemotherapie

        • Behandlungsbedürftige, medizinisch fitte Patientinnen und Patienten in den fortgeschrittenen Stadien III und IV erhalten eine Immunchemotherapie aus Anti-CD20-Antikörper plus Chemotherapie. Die Zahl der Zyklen und das Schema richten sich nach gewähltem Protokoll, Komorbidität und Toxizitätsprofil. Bei geringer Tumorlast oder eingeschränkter Belastbarkeit kann eine Antikörpermonotherapie eine Alternative sein.
        • Behandlungsbedürftigkeit ist gegeben bei:
          • hämatopoetischer Insuffizienz (Hämoglobin <10 g/dl, Thrombozyten <100 Gpt/l),
          • B-Symptomen,
          • raschem Lymphomwachstum,
          • Kompression vitaler Organe,
          • sehr große LK-konglomerate („bulky disease“)
          • lymphombedingter Pleuraerguss oder Aszites.
        • Induktionstherapie:  Als Kombinationspartner zu Rituximab oder Obinutuzumab werden insbesondere Bendamustin, CHOP (Cyclophosphamid, Doxorubicin, Vincristin, Prednison) oder CVP (Cyclophosphamid, Vincristin, Prednison) eingesetzt. Die Auswahl sollte nach Alter, Komorbidität, Therapieziel und Toxizitätsprofil erfolgen.
          • Eingesetzt werden in den folgenden Protokollen:
            • R/O – Bendamustin: Rituximab 375 mg/m2 Tag 1 oder Obinutuzumab 1000 mg Tag 1, 8, 15 im ersten Zyklus und Tag 1 ab zweitem Zyklus, Bendamustin 90 mg/m2 Tag 1+2 (oder 2+3) alle 4 Wochen,
            • R/O – CHOP: Rituximab 375 mg/m2 Tag 1 oder Obinutuzumab 1000 mg Tag 1, 8, 15 im ersten Zyklus und Tag 1 ab zweitem Zyklus, Doxorubicin 50 mg/m2, Cyclophosphamid 750 mg/m2, Vincristin 1,4 mg/m² (max. 2 mg) Tag 1 (oder 2), Prednisolon 100 mg p.o. Tag 1–5 alle 3 Wochen,
            • R/O – CVP: Rituximab 375 mg/m2 Tag 1 oder Obinutuzumab 1000 mg Tag 1, 8, 15 im ersten Zyklus und Tag 1 ab zweitem Zyklus, Cyclophosphamid 750 mg/m², Vincristin 1,4 mg/m² (max. 2 mg) Tag 1 (oder 2), Prednisolon 100 mg p.o. Tag 1–5 alle 3 Wochen.
            • Bendamustin ist wirksam, aber mit langanhaltender T-Zell-Suppression und erhöhtem Risiko opportunistischer Infektionen assoziiert, während CHOP insbesondere bei Verdacht auf aggressivere Biologie oder geplanter späterer T-Zell-basierter Therapie Vorteile haben kann.
            • Weitere Kombinationspartner zu Rituximab/Obinutuzumab sind möglich.
        • Vorgehen bei Nichtansprechen:
          • Bei unzureichendem Ansprechen auf die Induktionstherapie (NR, PD) sollte eine Re-Biopsie zum Ausschluss einer Transformation angestrebt und die weitere Therapie individuell nach Vortherapie, Remissionsdauer, Allgemeinzustand und Studienoption gewählt werden. Eine alleinige Chemotherapie ist nicht regelhaft Standard.
          • Bei Rituximab-Refraktärität kann Obinutuzumab in Kombination mit Bendamustin eine Option sein, sofern Bendamustin im individuellen Therapiekonzept sinnvoll ist.
        • Erhaltungstherapie: Patienten mit kompletter oder partieller Remission nach Induktionstherapie können eine Rituximab-Erhaltungstherapie über 2 Jahre (375 mg/m2 alle 2 Monate) erhalten. Nach Einsatz von Obinutuzumab in der Induktionstherapie kann dieses auch in der Erhaltungstherapie eingesetzt werden (1000 mg alle 2 Monate). Nutzen und Infektionsrisiko sind individuell abzuwägen.
        • Rezidivtherapie:
          • Im Rezidiv/Progress gelten die gleichen Regeln zur Behandlungsbedürftigkeit.

        Cave

        Zum Ausschluss einer sekundären Transformation in ein aggressives Lymphom ist eine erneute Histologiegewinnung anzustreben.

          • Bei einem Spätrezidiv kann abhängig von Vortherapie, Remissionsdauer, Komorbiditäten und Patientenpräferenz erneut eine wirksame Immunchemotherapie oder eine chemotherapiefreie Rezidivtherapie erwogen werden; bei sehr langer Remission, z. B. ≥ 5 Jahre, kann auch eine erneute Chemotherapieoption diskutiert werden.
          • Bei frühem Rezidiv oder Progress sollte die Rezidivtherapie nach Vortherapie, Anti-CD20-Refraktärität, Transformationsausschluss, Remissionsdauer und Verfügbarkeit klinischer Studien gewählt werden. Insbesondere bei POD24 sollten Patientinnen und Patienten bevorzugt im Rahmen klinischer Studien behandelt werden.
          • Bei einem Rezidiv während oder innerhalb von 6 Monaten nach Anti-CD20-haltiger Therapie ist von Anti-CD20-Refraktärität auszugehen. Die Therapie sollte individuell erfolgen: Optionen umfassen je nach Situation Obinutuzumab-Bendamustin, Rituximab/Lenalidomid bzw. neuere immuntherapeutische oder zielgerichtete Verfahren, klinische Studien sowie bei geeigneten Patientinnen und Patienten zelluläre Therapien oder Transplantationsstrategien.
          • Bei Rituximab-Refraktärität kann Obinutuzumab-Bendamustin weiterhin eine Option sein.
            • Wegen der langanhaltenden T-Zell-Suppression durch Bendamustin sollte dessen Einsatz jedoch insbesondere bei Frührezidiven und geplanter späterer T-Zell-basierter Therapie kritisch abgewogen werden.
            • Bei Rezidiv nach Obinutuzumab-haltiger Therapie stehen je nach Therapielinie und Patienteneignung chemotherapiefreie Optionen, bispezifische Antikörper, CAR-T-Zelltherapie oder zielgerichtete Kombinationen zur Verfügung.
          • Die Kombination Rituximab/Lenalidomid ist im Rezidiv eine wirksame chemotherapiefreie Alternative.
          • Zusätzlich ist die Kombination Tafasitamab/Lenalidomid/Rituximab nach den Ergebnissen der Phase-III-Studie inMIND eine relevante neue Option bei rezidiviertem oder refraktärem FL. Zulassungsstatus und Erstattungsfähigkeit sind vor Einsatz aktuell zu prüfen.
          • CD20xCD3-bispezifische Antikörper sind beim rezidivierten/refraktären FL ab dem zweiten Rezidiv zugelassen: Zugelassene Substanzen sind Mosunetuzumab, Epcoritamab und Odronextamab.
            • Sie zeigen bei mehrfach vorbehandelten und/oder refraktären Patienten hohe Ansprechraten bei insgesamt guter Verträglichkeit.
            • Unterschiede bestehen vor allem in der Applikationsform und Therapiedauer.
            • Klinisch relevante Nebenwirkungen sind zum Teil lang andauernde Neutropenien, Infektionen und Hypogammaglobulinämie. Zu beachten ist insbesondere das Zytokinfreisetzungssyndrom, meist Grad 1–2 und bevorzugt in den frühen Zyklen.
            • Vor Therapiebeginn sollte auf einen möglichst vollständigen Impfschutz geachtet werden, insbesondere gegen Influenza, Pneumokokken, COVID-19, RSV und Herpes zoster.
          • Zanubrutinib in Kombination mit Obinutuzumab ist eine zugelassene Option beim rezidivierten/refraktären FL nach mindestens zwei vorherigen systemischen Therapien. Die Kombination kann insbesondere bei älteren oder komorbiden Patientinnen und Patienten diskutiert werden.
          • Idelalisib ist nach mindestens zwei Vortherapien weiterhin eine zugelassene Option, spielt wegen relevanter Toxizität, insbesondere opportunistischer Infektionen und CMV-Risiko, in der Behandlung des r/r FL jedoch nur noch eine nachgeordnete Rolle; bei Einsatz sind Pneumocystis-jirovecii-Prophylaxe und CMV-Monitoring erforderlich.

         

        Pharmakologische Supportivtherapie

        • Der Einsatz von hämatopoetischen Wachstumsfaktoren ist nicht obligat, kann im Sinne der Sekundärprophylaxe jedoch erforderlich werden.

         

        Strahlentherapie
        • In den lokalisierten Stadien I und teilweise II hat die involved-site-Bestrahlung mit 24 Gy kuratives Potenzial. In ausgewählten Situationen, z. B. bei kleinen Läsionen oder besonderer Schonung kritischer Strukturen, kann eine Low-dose-Bestrahlung mit 2 × 2 Gy erwogen werden.
        • In klinischen Studien konnte gezeigt werden, dass die Kombination einer Strahlentherapie im involvierten Feld in Kombination mit Rituximab vergleichbar gute Resultate ergibt (Off-label-use von Rituximab!).
        • Bei lokalisiertem Stadium I mit Bulk, insbesondere LK ≥ 7 cm, oder im Stadium II ist neben Strahlentherapie mit oder ohne Rituximab bei Behandlungsbedürftigkeit auch eine Therapie analog zu den Stadien III/IV eine Option. Die Bestrahlung erfolgt, wenn indiziert, als involved-site-Bestrahlung.
        • Die Strahlentherapie kann als additive Maßnahme zur Immunchemotherapie eingesetzt werden (lokale Tumorprobleme).

         

        Zellbasierte Verfahren
        • Die CAR-T-Zelltherapie ist beim rezidivierten/refraktären FL eine etablierte Option: Tisagenlecleucel und Lisocabtagen maraleucel sind ab dem zweiten Rezidiv, Axicabtagen ciloleucel ab dem dritten Rezidiv zugelassen. Die Verfahren erzielen bei stark vorbehandelten Patientinnen und Patienten hohe Ansprechraten, erfordern aber ein spezialisiertes Nebenwirkungsmanagement, insbesondere hinsichtlich CRS, ICANS, Zytopenien und Hypogammaglobulinämie.

         

        Stammzelltransplantation

        • Die Bedeutung der autologen Blutstammzelltransplantation nimmt durch neue Immun- und zielgerichtete Therapien ab. Sie kann weiterhin als Konsolidierung bei jüngeren, geeigneten Patientinnen und Patienten mit frühem Rezidiv innerhalb von 2 Jahren nach erfolgreicher Rezidivtherapie erwogen werden.
        • Eine allogene Stammzelltransplantation kann in Einzelfällen bei jüngeren, geeigneten Patientinnen und Patienten im weiteren Verlauf erwogen werden, insbesondere bei Rezidiven nach bispezifischen Antikörpern und/oder CAR-T-Zelltherapie; vorzugsweise im Rahmen klinischer Studien.

        Nachsorge

        • Während und direkt nach der Therapie:
          • Regelmäßige Anamnese und körperliche Untersuchung
          • Blutbild mit Differentialblutbild sowie LDH-Kontrollen
          • Bei Bedarf weitere Laboruntersuchungen zur Beurteilung des Therapieansprechens und zur Erkennung von Komplikationen
          • Überwachung auf Therapie-Nebenwirkungen und Komplikationen; bei klinischem Verdacht zusätzliche Diagnostik (z.B. Echokardiographie, Thorax-Röntgen, Lungenfunktion)
        • Nach Abschluss der Induktions-Chemoimmuntherapie erfolgt ein Restaging mit Kontrolle der initial pathologischen Befunde, in der Regel mittels CT von Hals, Thorax und Abdomen. Ein End-of-treatment-PET/CT hat prognostische Bedeutung, ist aber nicht regelhaft zur Routineüberwachung einzusetzen.
        • Nach Therapieabschluss erfolgen Verlaufskontrollen in den ersten beiden Jahren in 3-monatigem Abstand, ab dem 3. Jahr alle 6 bis 12 Monate.

        Cave

        Dabei geht es nicht nur um die Remissionsüberwachung, sondern auch um das Erkennen von Langzeittoxizitäten.

        • Die Kontrollen umfassen:
          • Anamnese,
          • klinische Untersuchung,
          • Laborwerte (Blutbild, LDH, Leber- und Nierenfunktion),
          • Schnittbildgebung, z. B. CT oder MRT, sollte außerhalb klinischer Studien nicht routinemäßig engmaschig erfolgen, sondern bei klinischem Verdacht auf Rezidiv/Progress oder bei nicht ausreichend sonografisch beurteilbaren initial pathologischen Befunden eingesetzt werden,
          • ggf. Sonografie.
        • Patientinnen und Patienten sollen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen empfohlen werden und eine Beratung über onkologische Rehabilitationsmöglichkeiten erfolgen.

        Verlauf und Prognose

        • Der klinische Verlauf beim follikulären Lymphom ist meist nur langsam progredient und über lange Zeit asymptomatisch. Auch ohne Therapie können die Patientinnen und Patienten Jahre überleben, ein Plateau erreicht die krankheitsspezifische Überlebenskurve jedoch nicht.
        • Durch moderne Immunchemotherapie werden Remissionsraten von ≥ 80–90 % erzielt. Der klinische Verlauf ist sehr variabel. Viele Patientinnen und Patienten erreichen heute Überlebenszeiten von mehreren Jahrzehnten, während frühe Progression innerhalb von 24 Monaten nach Therapiebeginn mit deutlich ungünstiger Prognose verbunden ist.
        • Ein Anteil von ca. 20% der Patienten hat eine schlechte Prognose mit frühem Rezidiv und kurzem Überleben; Patientinnen und Patienten mit POD24 sollten bevorzugt im Rahmen klinischer Studien bzw. mit modernen Rezidivstrategien behandelt werden.

        Synonyme

        • Zentrozytisch-zentroblastisches Lymphom (Kiel-Klassifikation, nicht mehr gebräuchlich)
        • Morbus Brill-Symmers (alte deutsche Klassifikation, nicht mehr gebräuchlich)

        Keywords

        • Non-Hodgkin-Lymphome
        • follikuläres Lymphom

        Literatur

         

        Quellenangaben

         

        Wichtige Internetadressen